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   BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99   

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BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99 (https://dejure.org/1999,15001)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1999 - 1Z BR 154/99 (https://dejure.org/1999,15001)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 1Z BR 154/99 (https://dejure.org/1999,15001)
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Volltextveröffentlichung

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    Nachweis einer vor dem 2. Weltkrieg in der Ukraine zwischen Volksdeutschen geschlossenen Ehe

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 4 T 2274/98
  • LG Augsburg - 6 UR III 35/95
  • BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
    b) Zutreffend ist auch die weitere Annahme, daß die vom Landgericht Oldenburg am 28.3.1994 bestätigte Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg vom 10.3.1993 für das vorliegende Verfahren kein Verfahrenshindernis bedeutet und auch materiell nicht vorgreiflich ist; denn der dortige Verfahrensgegenstand betrifft nur die Eintragung des Personenstands (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 PStG ) im Sterbebuch des Vaters der Beteiligten zu 2. Dieser Eintragung kommt - anders als bei einer Eintragung im Familienbuch (vgl. BGH StAZ 1991, 187/188) - nicht die Beweisfunktion des § 60 Abs.; 1 PStG zu.

    Die Prüfung8pflicht des Standesbeamten umfaßt zum einen die Frage, ob eine Ehe in der rechten Form geschlossen worden ist, zum anderen aber auch die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung (vgl. BGH StAZ 1991, 187; Kauber StAZ 1993, 69; Wagenitz/Bornhofen Handbuch des Eheschließungsrechts 2. Teil 3. Abschn. Rn. 87).

  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
    Dem Formstatut unterliegen alle privatrechtlichen Fragen der äußeren Gestaltung des Eheschließungsaktes und seiner rechtlichen Vorbereitung (vgl. Staudinger/von Bar/Mankowski BGB 13. Bearbeitung Art. 13 EGBGB Rn. 765 m.w.N.); dazu gehört auch die Zuständigkeit der trauenden Person (BGHZ 29, 137/140).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf Eintragungen in bestimmten Spalten des Familienbuchs ist im vorliegenden Fall zulässig, da der verbliebene Teil des Verfahrensgegenstandes unabhängig von dem anderen Teil geregelt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 7 /8; Keidel/Kahl § 21 Rn. 7a).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
    Da nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist (vgl. BGH FGPrax 1998, 15/16; BayObLGZ 1999 Nr. 75), kann der Senat in der Sache entscheiden.
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
    Die Beweiswürdigung selbst kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLGZ 1999, 1/4; Keidel/Kahl § 27 Rn. 47 m.w.N.).
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